1. Begriffsbestimmung
Aktion: Alle Formen handlungsorientierter Gruppentrainings, Seminare und andere Veranstaltungen durch Norden Trainings - Bunk & Lobach GbR (im Folgenden Veranstalter). Auftraggeber: Die Institution oder Person, die für mehrere Personen oder für sich allein eine Aktion bucht. Teilnehmer (TN): Alle an einer Aktion beteiligten Personen. Gebühren: Entgelt für die Teilnahme an der Aktion. Die Kosten werden entsprechend der Aktion als Einzel- oder Gruppengebühren ausgewiesen.
2. Anmeldung
Für die verbindliche Anmeldung zu einer Aktion ist der schriftliche Vertrag notwendig. Es gelten ausschließlich die im Vertrag genannten Kosten und Leistungen, der Auftraggeber erkennt mit seiner Unterschrift die allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Vertrag wird mit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber (Rücksendung einer Vertragskopie an Norden Trainings - Bunk & Lobach GbR) gültig.
3. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist unmittelbar nach Beendigung der Aktion fällig. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt. Bei Angeboten mit Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Beherbergungsbetriebes an. Diese Geschäftsbedingungen liegen ggf. bei. Falls aus Gründen, die Norden Trainings - Bunk & Lobach GbR nicht zu verantworten hat, die Aktion nicht stattfinden kann, werden Rücktrittsgebühren in der unter 5. genannten Höhe erhoben.
4. Gebühren
4.1 Gruppengebühren
Vertraglich vereinbarte Gruppengebühren fallen auch bei einer Minderung der geplanten Teilnehmerzahl an.
4.2 Einzelgebühren
Einzelgebühren (Gebühr pro Teilnehmer) sind immer in Verbindung mit einer Mindestzahl an Teilnehmern und Begleitpersonen im Vertrag festgelegt. Sollte die gebuchte Teilnehmerzahl einer Gruppe bei Programmbeginn unter die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl sinken, fällt dennoch der sich aus der Mindestteilnehmerzahl ergebende Betrag an: Gebühr pro Teilnehmer multipiziert mit der Mindestteilnehmerzahl.
Eine Erhöhung der vertraglich festgelegten Gruppengröße um mehr als 10% muss dem Veranstalter mindestens 4 Wochen im Voraus angekündigt werden. Änderungen der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl durch den Auftraggeber müssen schriftlich erfolgen.
5. Rücktritt von der Aktion
5.1 Rücktritt durch den Auftraggeber
Eine Erhöhung der vertraglich festgelegten Gruppengröße um mehr als 10% muss dem Veranstalter mindestens 4 Wochen im Voraus angekündigt werden. Änderungen der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl durch den Auftraggeber müssen schriftlich erfolgen.
42 bis 22 Tage vor der Aktion: 25% der Gruppengebühren / Einzelgebühren
- 21 bis 7 Tage vor der Aktion: 50% der Gruppengebühren / Einzelgebühren
- Ab dem 6. Tag vor der Aktion: 100% der Gruppengebühren / Einzelgebühren
5.2 Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
1. die Aufsichtpflicht einer Gruppe nicht gewährleistet werden kann, weil Betreuer des Auftraggebers ausfallen.
2. Mitarbeiter des Veranstalters ausfallen.
3. eine nicht vorhersehbare höhere Gewalt eintritt, welche die Aktion unzumutbar erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet.
Bei 1. wird die Aktion abgebrochen. Eine Rückerstattung von Gebühren erfolgt nicht, auch nicht teilweise. Bei 2. und 3. bemüht sich der Veranstalter um sofortigen Ersatz bzw. Alternativlösungen. Ist ein Abbruch notwendig, erfolgt die Erstattung der Gebühr bei 2. in vollem Maße, bei 3. abzüglich der bis dahin erbrachten Aufwendungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Prozessorientierung und Abweichung vom Programm
6.1 Das dem Angebot beigefügte Programm ist ein bespielhaftes Programm für den Verlauf eines Trainings. Unser erlebnispädaogisches Programm orientiert sich immer an der aktuellen Gruppensituation und kann aus diesem Grund nicht verbindlich im Voraus geplant werden. Weiterhin kann durch das Auftreten unvorhersehbarer Umstände wie Wettereinflüsse, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer etc., die die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können, seitens des Veranstalters vom vereinbarten Programm abgewichen werden.
6.2 Teilnehmer, die wiederholt entgegen den Absprachen handeln bzw. die Aktion beeinträchtigen, können vom Programm des Veranstalters ausgeschlossen werden.
Für 6.1 und 6.2 besteht kein Anspruch des Auftraggebers, bzw. des Teilnehmers auf Ersatz oder finanziellen Ausgleich.
7. Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet zum Gelingen des Kurses beizutragen und eventuelle Beanstandungen dem Veranstalter vor Ort mitzuteilen. Ansprüche aus späteren Beanstandungen sind nicht möglich
8. Schadensansprüche
Durch Teilnehmer verursachte Schäden an Sachen oder Personen sind generell und ausschließlich selbst bzw. durch den Auftraggeber zu begleichen. Ersatzansprüche, auch von Dritten, können gegenüber dem Veranstalter nicht geltend gemacht werden.
9. An- und Abreise
An- und Abreise der TN sind nicht Bestandteil der vertraglichen Leistung.
10. Verpflegung bei Aktionen in Selbstversorgerhäusern
Die Verpflegung organisiert der Veranstalter. Eine gemeinsame Essenszubereitung ist Bestandteil der Aktion.
11. Physische und psychische Verfassung
Der Auftraggeber sichert zu, dass er bzw. sämtliche Teilnehmer seiner Gruppe die für die ausgewählten Seminarbereiche notwendigen physischen und psychischen Voraussetzungen, die in den Geschäftsbedingungen und/oder bei den Seminarbeschreibungen angeführt werden, mitbringen. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von den sportlichen Aktivitäten ausgeschlossen. Über Krankheiten oder chronische Leiden wie Epilepsie, Asthma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Wirbelsäulenprobleme und Operationen innerhalb der letzten 3 Monate, sowie über eine Schwangerschaft muss der Veranstalter vor dem Training informiert werden (Gesundheitscheckbogen).
12. Zeitliche Dauer eines Trainings
Die zeitliche Dauer einer Veranstaltung/Übung lässt sich nicht immer genau vorausbestimmen. Angeführte Zeiten sind als Richtzeiten zu verstehen. Norden Trainings - Bunk & Lobach GbR kann daher kein Gewähr für die genaue Einhaltung dieser Richtzeiten übernehmen.
13. Teilnahmebedingungen
Jeder Teilnehmer an Seminaren oder Trainings von Norden Trainings - Bunk & Lobach GbR ist sich darüber im klaren, dass er sich an einer Abenteueraktivität beteiligt, die daher auch nicht den Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten kann. Alle Outdooraktivitäten sind genau geplant und vorbereitet. Vor jeder Aktivität wird eine umfangreiche Einführung vom Trainer gegeben. Die Risiken sind aber vielfältig und daher nicht gänzlich auszuschließen. Die Teilnehmer entscheiden sich für das Mitmachen an einzelnen Aufgaben nach freiem Willen und unter genauer Kenntnis des Verletzungsrisikos.
Der Teilnehmer muss den Sicherheitsanweisungen des Trainers folgeleisten. Der Trainer ist berechtigt, Teilnehmer, die gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Norden Trainings - Bunk & Lobach GbR verstoßen, insbesondere gegen Sicherheitsbestimmungen, von der Veranstaltung auszuschließen bzw. die Veranstaltung abzubrechen.
14. Nutzungsrechte & Geheimhaltung
Die von Norden Trainings - Bunk & Lobach GbR angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen, sowie Inhalte von Skripten und anderen schriftlichen und mündlichen Lehrinhalten sind geistiges Eigentum von Norden Trainings - Bunk & Lobach GbR und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht genutzt, gelehrt, umgesetzt oder vervielfältigt werden. Die Firma Norden Trainings - Bunk & Lobach GbR verpflichtet sich zum Stillschweigen über sämtliche vertrauliche Informationen und Fakten, die ihren Mitarbeitern im Rahmen der Ausführung eines Auftrages bekannt geworden sind.
15. Foto- und Videomaterial
Fotos und Videos von Teilnehmern während der Aktion können von Norden Trainings - Bunk & Lobach GbR nach Rückfrage für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Die Weitergabe an Dritte ist dabei ausgeschlossen.
16. Haftungsausschluss
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung für Schäden und Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber Norden Trainings - Bunk & Lobach GbR und deren Trainern wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Norden Trainings - Bunk & Lobach GbR haftet nicht für Schäden, die aus Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm hinausgehen. Mit der Teilnahme an der Aktion stimmt der Teilnehmer/ Erziehungsberechtigte diesem Haftungsausschluss zu. Verletzungen und Schäden sind dem Trainer unverzüglich zu melden.
Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer inkl. der bereitgestellten Lernunterlagen wird seitens Norden Trainings - Bunk & Lobach GbR keine Haftung übernommen. Aus der Anwendung der bei Norden Trainings - Bunk & Lobach GbR erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber Norden Trainings - Bunk & Lobach GbR geltend gemacht werden.
Falls Teilnehmer die Anweisungen in den AGB, die Programminformationen und mündliche Vereinbarungen missachten, bestehen keinerlei Regressansprüche an Norden Trainings - Bunk & Lobach GbR. Die Grundstückseigner, auf deren Grundstück die Aktionen durchgeführt werden, sind für eventuelle Schäden/Verletzungen nicht haftbar zu machen.
Bei Fehlleistungen und nicht erbrachten Leistungen von Unterkunftsgebern besteht kein Regressanspruch an Norden Trainings - Bunk & Lobach GbR.
17. Informationspflicht zur Versicherung
Gemäß der Dienstleistungsinformationsverordnung informieren wir darüber, dass Norden Trainings - Bunk & Lobach GbR weltweit für alle Programminhalte betriebshaftpflichversichert ist bei der R+V Allgemeine Versicherung, John-F.-Kennedy-Str. 1, 65189 Wiesbaden.
18. Schlussbestimmung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.
Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Nebenabreden oder Änderungen der Bedingungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung rechtsgültig.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden beiderseitigen Verpflichtungen ist Kiel / Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Stand 07.03.2011